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Regulierung

Die Lücke in der Trinkwasserverordnung

Über 50 Parameter werden gemessen und geprüft. Für Arzneimittelrückstände, Hormone und sogenannte Ewigkeitschemikalien gibt es in Deutschland jedoch keine Messpflicht.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026 · Kategorie: Regulierung · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gilt als eines der strengsten Regelwerke für Lebensmittel in Deutschland. Wasserwerke sind verpflichtet, ihr Wasser regelmäßig auf Bakterien, Schwermetalle, Nitrat, pH-Wert und Dutzende weitere Parameter zu untersuchen. Das Ergebnis: Deutsches Leitungswasser erfüllt in mehr als 99 Prozent aller Proben die gesetzlichen Anforderungen.

Doch diese Zahl ist nur die halbe Wahrheit. Denn was nicht gemessen wird, kann auch nicht auffallen.

Was die Verordnung regelt — und was nicht

Die aktuelle Trinkwasserverordnung, zuletzt grundlegend novelliert im Jahr 2023 zur Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184, umfasst einen Parameterkatalog von rund 50 Pflichtparametern. Dazu gehören klassische Schadstoffe wie Nitrat, Blei, Arsen und Chrom, aber auch mikrobiologische Indikatoren wie Escherichia coli und Enterokokken.

Was in diesem Katalog fehlt, ist bemerkenswert: Arzneimittelrückstände, synthetische Hormone, Herbizid-Metaboliten und per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) unterliegen keiner bundesweiten Messpflicht für Trinkwasser.

„Was nicht gemessen wird, existiert im regulatorischen Sinne nicht. Das ist kein Versagen der Wasserwerke — es ist eine Lücke im System."

PFAS: Die Ewigkeitschemikalien im Grundwasser

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, sind eine Gruppe von über 10.000 synthetischen Verbindungen, die seit den 1950er Jahren in Industrie und Haushalt eingesetzt werden. Sie finden sich in Antihaftbeschichtungen, Feuerlöschschäumen, Textilimprägnierungen und Lebensmittelverpackungen. Ihr gemeinsames Merkmal: Sie bauen sich in der Umwelt praktisch nicht ab — daher der Name „Ewigkeitschemikalien".

Seit dem 12. Januar 2026 gilt in der EU ein Summengrenzwert von 0,1 µg/l für 20 ausgewählte PFAS-Verbindungen im Trinkwasser. Doch gemessen wird dieser Wert nur dort, wo Wasserversorger ihn freiwillig oder auf behördliche Anordnung hin erheben.

Stoff / GruppeMesspflicht TrinkwVGrenzwert vorhandenBewertung
NitratJa50 mg/lGeregelt
BleiJa0,01 mg/lGeregelt
PFAS (Summe 20)Nein (freiwillig)0,1 µg/l (EU)Lücke
ArzneimittelrückständeNeinKeinerKeine Regelung
Hormone (z. B. Östrogen)NeinKeinerKeine Regelung
Glyphosat-MetabolitenTeilweise0,1 µg/l (Herbizide)Unvollständig
MikroplastikNeinKeinerKeine Regelung

Arzneimittelrückstände: Ein unterschätztes Problem

Das Bundesumweltamt weist seit Jahren darauf hin, dass Arzneimittelrückstände im Wasserkreislauf zunehmen. Ibuprofen, Diclofenac, Antibiotika und Kontrazeptiva gelangen über Ausscheidungen in das Abwasser und passieren Kläranlagen nur unvollständig. Im Grundwasser wurden in deutschen Studien Dutzende Wirkstoffe nachgewiesen — in Konzentrationen, die zwar unterhalb pharmakologisch wirksamer Dosen liegen, deren Langzeitwirkung auf Mensch und Ökosystem jedoch noch nicht abschließend erforscht ist.

Was die EU-Richtlinie 2020/2184 ändert

Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie, die Deutschland bis 2023 umzusetzen hatte, bringt einige Verbesserungen. Erstmals werden Bisphenol A, Halogenessigsäuren und einige Mikroplastik-Indikatoren in einen Beobachtungsrahmen aufgenommen. Wasserversorger ab einer bestimmten Größe müssen diese Stoffe künftig überwachen — zunächst jedoch nur im Rahmen einer Risikobeurteilung, nicht als Pflichtmessung mit festem Grenzwert.

Was bedeutet das für Sie?

Die Werte, die Ihr Wasserwerk veröffentlicht, sind korrekt und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Sie zeigen jedoch nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Wasserqualität. Auf trinkwasserwert.de zeigen wir Ihnen transparent, welche Parameter für Ihre PLZ vorliegen und welche nicht gemessen wurden.

Fazit: Vertrauen ist gut, Transparenz ist besser

Deutsches Leitungswasser ist sicher — innerhalb der gemessenen Parameter. Die Trinkwasserverordnung ist ein robustes Regelwerk, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Doch die Lücken im Parameterkatalog sind real und bekannt. Verbraucher, die ihr Wasser vollständig einschätzen möchten, sind gut beraten, nicht nur die offiziellen Messwerte zu kennen, sondern auch zu verstehen, was nicht gemessen wird.

Wie sieht es bei Ihnen aus?

Geben Sie Ihre PLZ ein und sehen Sie, welche Werte für Ihre Region vorliegen — und welche nicht gemessen wurden.

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